Berufsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg

Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verbietet den Ärzten Patienten wegen einer Ablehnenden Haltung gegenüber Impfungen zu benachteiligen. Siehe §7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln, Absatz 1: "Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Das Recht der Patientinnen und Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren."

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